IMPF-INTERVALLE


Aus gegebenem Anlass (und weil es immer wieder vorkommt, dass Pferde mit nicht korrekten Impfungen beim Tierarzt vorgestellt werden), hier ein Auszug der wichtigsten Absätze aus der ÖTO, § 11.
Wichtige Anmerkungen dazu: Generell gilt eine Impfung ab 0:00 des Folgetages. Daher müssen die 7 Tage zw. letzter Impfung und Ankunft am Turnierort vollständige 7 Tage sein. D.h. letzte Impfung am 8. Tag vor Ankunft! Auch für alle anderen Fristen gilt das analog. Der Mindestabstand zw. der 2. und der 3. Impfung sollte 6 Monate betragen, das ist nicht explicit erwähnt im ÖTO-Text.

Sollte es weitere Fragen dazu geben, steht Frau Dr. Constanze Zach, Referentin für Veterinärwesen, gerne für Auskünfte zur Verfügung. Telnr. 0664 4311665.